9. Auf dem Internetauftritt der Gesuchsgegnerin gemäss Gesuchsbeilage 21 sind konkret die Werbeaussagen "branchenführende Saugleistung" sowie die Kombination "branchenführende Saugleistung mit 350 Watt" für unlauter befunden worden (vgl. Erw. II.4.cc). Damit ist die Gesuchsgegnerin in teilweiser Gutheissung von Ziff. 3 des gesuchstellerischen Rechtsbegehrens zu verpflichten, innert 10 Tagen, nachdem ihr © Kanton St.Gallen 2025 Seite 27/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte