Animal Care" und "M." die Werbeaussagen "Gerät mit konstant hoher Saugleistung" (S. 2) bzw. "beugt dem sonst unvermeidlichen Saugkraftverlust vor" (S. 4). Auch die Werbeaussage "saugt dauerhaft mit voller Kraft" im DIN Lang (99 mm x 210 mm) Prospekt "Die neuen, starken Staubsauger von Y." (Gesuchsbeilage 15 und 20) wie auch im Leporello (Gesuchsbeilage 16) wurde vorliegend für unlauter befunden (vgl. Erw. 4.cb hiervor). Dagegen wurden die im französischen Katalog "Y. Domestic Appliances and Personal Care Printemps 2005" (Gesuchsbeilage 13) verwendeten Werbeaussagen nicht als im Sinne von Art. 3 lit. b UWG unlauter befunden (vgl. Erw.