Nachdem nicht alle der seitens der Gesuchstellerin beanstandeten Werbeaussagen der Gesuchsgegnerin für unlauter befunden wurden, ist zuerst zu prüfen, ob die in Ziff. 2 des Rechtsbegehrens der Gesuchstellerin genannten Dokumente die für unlauter befundenen Werbeaussagen überhaupt enthalten. Im Katalog "Y. Domestic Appliances and Personal Care Frühling 2005" (Gesuchsbeilage 12) sind auf S. 79 f. die beanstandeten Werbeaussagen "Gerät mit konstant hoher Saugleistung" bzw. "saugt dauerhaft mit voller Kraft" enthalten. Der DIN A4 Prospekt "Die neuen, starken Staubsauger von Y." (Gesuchsbeilage 14) enthält ebenfalls für die Modelle "M. Animal Care" und "M." die Werbeaussagen