gesuchstellerischen Rechtsbegehrens vorsorglich verboten, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Werbung, in Rundschreiben, auf Informationsblättern und im Internet ihre Staubsauger "M." (Typenbezeichnung FC 9206/01 und FC 9202/01) mittels Aussagen über eine während der Gebrauchsdauer gleichbleibend hohe Saugleistung anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben, insbesondere hierfür zur Beschreibung der Saugleistung die Ausdrücke "konstant" bzw. die Kombinationen "konstant hoch" oder "hoch und konstant" oder "konstant und dauerhaft" zu verwenden.