ihrer Staubsauger von der Konkurrenz abhebe. Die Nachteilprognose ist zumindest für vorliegenden Sachverhalt - in welchem unlautere Werbeaussagen der Gesuchsgegnerin Ursache des behaupteten nicht wieder gut zu machenden Nachteils © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte