Wettbewerb. Die Gesuchstellerin verkenne, dass das Duldenmüssen eines Konkurrenten und der Verlust von Marktanteilen an sich noch keinen nicht leicht wieder gut zu machenden Nachteil darstellten. Konkurrenz sei die Essenz eines funktionierenden Wettbewerbs. Von einer Schädigung des Ansehens der Gesuchstellerin könne nicht die Rede sein.