innerhalb einer Bandbreite verbleibt, deren tiefster Wert immer noch als "hohe" Saugleistung bezeichnet werden kann. Solche Slogans sind in der Werbung denn auch übliche Übertreibungen, deren tatsächliche Bedeutung der Durchschnittskonsument durchaus einordnen kann, selbst wenn er die entsprechenden Anpreisungen nur flüchtig wahrnimmt. Jedenfalls suggeriert der Ausdruck "hohe und dauerhafte" Saugleistung dem Durchschnittskonsumenten nicht eine "gleichbleibend hohe" Saugleistung. Zu keinem anderen Ergebnis ist im Übrigen auch die Rechtbank Utrecht gelangt (vgl. Gesuchsantwortbeilage 2a/2b, Ziff. 4.5 zu claim 1 ["A vacuum cleaner