Unter dieser Voraussetzung ist aber die Behauptung, selbst eine "branchenführende Saugleistung" bieten zu können in dieser pauschalen Art und Weise zumindest irreführend, da dies nicht für jeden Füllstand des Staubbehälters zutrifft, sondern nur für die anfängliche Saugleistung bei leerem bzw. nur wenig gefüllten Staubbehälter. Dies gilt insbesondere auch für die Behauptung branchenführender Saugleistung, wenn diese mit der Leistungsangabe "350 Watt" kombiniert ist, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Saugleistung nur anfänglich bei leerem Staubbehälter gegeben ist.