vgl. Gesuchsbeilage 9 und 22), so kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei vergleichbarem ansteigendem Füllstand der Staubbehälter die Saugkraftleistung der "M." Modelle bei einem gewissen Füllstand unter diejenige der "DC08" Modelle der Gesuchstellerin sinkt, wie dies die Testergebnisse der SLG glaubhaft machen. Unter dieser Voraussetzung ist aber die Behauptung, selbst eine "branchenführende Saugleistung" bieten zu können in dieser pauschalen Art und Weise zumindest irreführend, da dies nicht für jeden Füllstand des Staubbehälters zutrifft, sondern nur für die anfängliche Saugleistung bei leerem bzw. nur wenig gefüllten Staubbehälter.