ist, dass die Anfangssaugleistung der geprüften "M." Modelle (mit durchschnittlich 360 Airwatt; Replikbeilage 31) höher liegt, als diejenige der "DC08" Modelle der Gesuchstellerin (301 Airwatt; vgl. Gesuchsbeilage 9 und 22), so kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei vergleichbarem ansteigendem Füllstand der Staubbehälter die Saugkraftleistung der "M." Modelle bei einem gewissen Füllstand unter diejenige der "DC08" Modelle der Gesuchstellerin sinkt, wie dies die Testergebnisse der SLG glaubhaft machen.