Eine "konstant hohe" Saugleistung sei daher nicht gleichbedeutend mit einer "konstanten" Saugleistung. Zudem könne das Wort "konstant" aber auch eine zeitliche Komponente haben und "dauerhaft" bedeuten (z.B. konstante Anstrengungen oder konstante Bemühungen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen). Die von der Gesuchstellerin angestrebte streng mathematische Auslegung des Begriffs "konstant" sei daher zu relativieren. Eine nüchterne Analyse jeder einzelnen beanstandeten Aussage der Gesuchsgegnerin zeige vielmehr, dass - im Gegensatz zur Werbung der Gesuchstellerin - Werbebotschaften der Gesuchsgegnerin keine absoluten Aussagen betreffend Saugleistung enthielten.