b) Die Gesuchsgegnerin behauptet diesbezüglich, sie mache zwar in ihrer Werbung geltend, ihre "M." Staubsauger verfügten über eine "konstant hohe" Saugleistung. Sie habe aber nie behauptet, ihre "M." Staubsauger verfügten über eine "konstante" oder eine "hohe und konstante" Saugleistung, wie die Gesuchstellerin zu unterstellen versuche. Eine "konstant hohe" Saugleistung bedeute nicht, dass die Saug-leistung konstant sei, bzw. dass es nicht zu einem Leistungsabfall kommen könne. Vielmehr bestehe zwischen den Angaben "konstant" und "konstant hoch" ein wesentlicher Unterschied: