Zu keinem anderen Ergebnis ist im Übrigen auch die Rechtbank Utrecht in ihrem Entscheid vom 12. Juli 2005 gekommen (vgl. Gesuchsantwortbeilage 2a/b, Ziff. 4.22 bis 4.24). Die Gesuchstellerin hat damit hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihre "DC08" Modelle bei zunehmendem Füllstand konstante Saugkraftleistung haben, wohingegen dies nicht für die geprüften "M." Modelle der Gesuchsgegnerin gilt.