Die Antworten der Testteilnehmer liegen dem Testergebnis nicht bei und werden auch sonst in keiner Art und Weise dargestellt. Zudem seien die Testteilnehmer bei ein oder zwei Gelegenheiten aufgefordert worden, das Gerät für die Evaluation in Bezug auf die maximale Saugkraft zurückzugeben. Als Ergebnis dieser Tests stellte die Gesuchsgegnerin fest, dass die anfänglich durchschnittliche maximale Saugkraftleistung ihrer "M."-Modelle von 330 Airwatt nach 24 Wochen auf 272 Airwatt gesunken sei.