Einzelmessungen auf das Gesamtergebnis nur marginalen Einfluss. Denn bei genauerer Prüfung dieses Einwands kann festgestellt werden, dass nur bei einer von mehreren Vergleichsmessungen bei zwei von drei Geräten (bei einer zugeführten Staubmenge von je 50 g; Kennzeichnung P1 bei der Schlüsselnummer 1053-05-B und 1053-05-C) das Ventil geöffnet war. Bei allen übrigen Messungen war das Überdruckventil gemäss dem Testbericht nicht geöffnet (Gesuchsbeilage 22, S. 5 und Replikbeilage 31, S. 5). Damit bleiben die Testergebnisse im Ganzen doch aussagekräftig.