Vielmehr verhindert wohl - wie die Gesuchstellerin nachvollziehbar darlegt - die Verwendung von drei verschiedenen Geräten desselben Modells die Verfälschung der Messresultate durch Reststaubmengen im Gerät aus dem vorhergehenden Test. Die Testergebnisse belegen, dass die Saugleistung (in Airwatt) bei den Modellen der Gesuchstellerin bei zunehmendem Füllstand im Staubbehälter (bis 500 g) konstant bei 301 Airwatt blieb (vgl. Gesuchsbeilage 9, S. 6), wogegen bei den geprüften Modellen der Gesuchsgegnerin die Saugleistung von anfangs 366 / 358 / 356 Airwatt bei einem maximalen Füllstand des Staubbehälters von 400 g auf 222 / 177 / 179 Airwatt sank