handeln solle. Vielmehr sei der DMT-Prüfstaub der in der gesamten Staubsaugerbranche anerkannte Staub für die Bestimmung des Saugleistungsverlustes. Dieser Prüfstaub solle anlässlich der nächsten Revision in der Norm IEC 60312 (Replikbeilage 33) explizit aufgeführt werden. Auch hier sitze die Gesuchsgegnerin im Gremium, das die Revision begleite, und zwar als Vertreterin der Niederlande. Wie aus der eingereichten Tabelle mit Länderstellungnahmen hervorgehe, habe die Niederlande (und damit auch die Gesuchsgegnerin) gegen den Prüfstaub DMT 8 keine Einwendungen erhoben (Replikbeilage 36).