Wie der eingereichte Internetausdruck belege, diene der branchenübliche DMT-Prüfstaub insbesondere auch der Bestimmung des Saugleistungsverlusts (Replikbeilage 35). Es werde bestritten, dass es sich hierbei um einen nicht repräsentativen Prüfstaub © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte