Wie auch im niederländischen Massnahmeentscheid bestätigt werde, handle es sich bei dem beauftragten Testlabor SLG um ein unabhängiges Institut (Gesuchsantwortbeilage 2a/2b, Ziff. 4.23). Die SLG, deren Dienste von allen Industrieunternehmen, so auch von der Gesuchsgegnerin beansprucht werde, verfüge zudem über einen fachlich einmaligen Ruf. Dem SLG Prüfbericht komme daher erhebliche Glaubwürdigkeit zu. Getestet worden seien von der SLG drei Geräte des gleichen Modells FC 9202/01 des Staubsaugers "M." (Replikbeilage 31, S. 6-8).