Die Saugleistung sei damit als hoch zu qualifizieren, solange sie nicht unter diese Leistungsgrenze falle. Laut Werbung der Gesuchstellerin gelte eine Saug-leistung von ca. 210 Airwatt als eine "konstant hohe Saugleistung" (vgl. Duplikbeilage 1). Die "M." Staubsauger bewegten sich aber jedenfalls in der insgesamt erheblich höheren Bandbreite von 366 bis 222 Airwatt. Es sei nie Ziel der Ingenieure von Y. gewesen, mit dem "M." Staubsauger eine konstante Saugleistung zu erzielen. Soweit in der ausländischen Werbung etwas anderes ausgesagt worden sei, sei dies auf Missverständnisse in der Marketingabteilung und den externen Werbeagenturen zurückzuführen.