den "M." zu verwerten. Im Übrigen lasse in der Praxis (anders als offenbar im Labor) auch die Saugkraft der beutellosen Staubsauger "DC08" der Gesuchstellerin auf Dauer nach, wie dies ein von Y. in den Niederlanden durchgeführter Konsumententest gezeigt habe (Gesuchsantwortbeilage 3). Ferner sei zu berücksichtigen, dass in der Staubsaugerindustrie die Faustregel gelte, dass bei einer minimalen Saugleistung von 200 Airwatt im Haushaltgebrauch noch immer sehr gute Wirkungen erzielt würden. Die Saugleistung sei damit als hoch zu qualifizieren, solange sie nicht unter diese Leistungsgrenze falle.