Demgegenüber zeige der ebenfalls von der SLG im Auftrag der Gesuchstellerin nach der gleichen internationalen Prüfnorm DIN EN 60312/04/2001 im April 2005 durchgeführte Test an drei "M." Geräten der Gesuchsgegnerin, dass bei diesen Staubsaugern schon bei Zufügung geringer Prüfstaubmengen DMT ein dramatischer Saugkraftverlust eintrete (vgl. Gesuchsbeilage 22 bzw. Replikbeilage 31, insb. S. 5 ff.). Es könne bei den "M." Staubsaugern der Gesuchstellerin deshalb keinesfalls von einer "konstant hohen Saugleistung" und schon gar nicht von einer "branchenführenden Saugleistung" gesprochen werden, weshalb die streitgegenständlichen Werbeaussagen der Gesuchsgegnerin, welche den