W. bleibe die Saugkraft sogar bei gefülltem Staubbehälter konstant (Gesuchsbeilage 9, S. 6). Demgegenüber zeige der ebenfalls von der SLG im Auftrag der Gesuchstellerin nach der gleichen internationalen Prüfnorm DIN EN 60312/04/2001 im April 2005 durchgeführte Test an drei "M." Geräten der Gesuchsgegnerin, dass bei diesen Staubsaugern schon bei Zufügung geringer Prüfstaubmengen DMT ein dramatischer Saugkraftverlust eintrete (vgl. Gesuchsbeilage 22 bzw. Replikbeilage 31, insb. S. 5 ff.).