b) Aus den Vorbringen der Parteien geht ferner hervor, dass sich neben dem Landgericht Düsseldorf auch das Gericht von Utrecht (NL) mit der Frage der Lauterkeit bzw. Unlauterkeit von Werbeaussagen der Gesuchsgegnerin in vorgenanntem Zusammenhang befasst und in einem ausführlich begründeten Entscheid der Gesuchsgegnerin gewisse Werbeaussagen verboten hat (vgl. Gesuchsantwortbeilage 2a/b).