und verkaufe in der Schweiz - u.a. im Mediamarkt St. Gallen sowie im Internet unter www......ch - ihr neues Modell "M." mit den streitgegenständlichen Aussagen (vgl. Rechtsbegehren, Ziff. 1.b; Gesuchsbeilagen 12 - 21), obwohl ihre Aussagen, ihre Staubsauger wiesen eine konstant hohe oder sogar branchenführende Saugleistung auf, falsch seien. Die Gesuchstellerin habe die Behauptungen der Gesuchsgegnerin bei der unabhängigen und renommierten SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, Deutschland (nachfolgend SLG) auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen lassen.