Im Übrigen besteht auch Anlass für die Klägerinnen bzw. von weisungsgebundenen Ländergesellschaften, weiterhin Warnungsschreiben zu versenden auch deshalb, da diese offensichtlich den gewünschten Erfolg bewirkt hatten. So hielt Murat Mizrakli in seinem E-Mail vom 11. Juli 2005 fest, er sei glücklich sagen zu können, dass bis heute (insbesondere als Folge des Verwarnungsschreibens) keine Maschine von Umit Makine verkauft worden sei, obwohl dieses Unternehmen Maschinen zu Preisen anbieten würde, die 40 % des Preises für C-Maschinen betrage (kläg.act. II/17a).