Vorweg ist festzuhalten, dass auch gemäss den Ausführungen der Klägerinnen es sich bei der A&B Turkey Inc. nicht um ein in jeder Hinsicht selbständiges Unternehmen handelt, sondern dass deren Angestellten vielmehr einem klaren Weisungsrecht von A & B, Inc. unterstehen. Dies stellt ein weiterer Hinweis dafür dar, dass das Memorandum (bekl.act. II/12) im ausdrücklichen oder stillschweigenden Auftrag der Klägerinnen und in deren Interesse versandt worden war, womit sie sich dieses anrechnen zu lassen haben.