making any future communications with customers or competitors regarding our patents and relating legal issues". Damit sei die Gefahr, dass Murat Mizrakli entsprechende Schreiben an türkische Unternehmen schicken werde, ausgeschlossen (Duplik Rz. 4). Vorweg ist festzuhalten, dass auch gemäss den Ausführungen der Klägerinnen es sich bei der A&B Turkey Inc. nicht um ein in jeder Hinsicht selbständiges Unternehmen handelt, sondern dass deren Angestellten vielmehr einem klaren Weisungsrecht von A & B, Inc. unterstehen.