Im Gegensatz dazu führten sie im vorliegenden Verfahren aus, bei Murat Mizrakli handle es sich um einen Angestellten von A & B Turkey Inc. (Gesuchsantwort Rz. 50). In der Duplik (Rz. 36) führten sie wiederum aus, bei Murat Mizrakli habe es sich nicht um einen "Angestellten" der Klägerin 1 gehandelt, sondern um einen "Konzernmitarbeiter", der für die Klägerinnen einen bestimmten, von dieser gewollten und genehmigten Auftrag (Inspektion einer Maschine) auszuführen hatte (Duplik Rz. 36).