d) Die Klägerinnen machten geltend, das Schreiben (bekl.act. II/12) von Murat Mizrakli, einem Angestellten von A&B Turkey Inc., sei von diesem ohne Wissen der Klägerinnen oder der Konzern-Zentrale versandt worden. Der Inhalt des Schreibens sei daher weder der Konzern-Holding und noch viel weniger den Klägerinnen zuzurechnen (Gesuchsantwort Rz. 50). Sie beantragten deshalb die Abweisung des Gesuchs wegen fehlender Passivlegitimation der Klägerinnen (Gesuchsantwort Rz. 69).