Unbestrittenermassen bestand zu jenem Zeitpunkt für das Klagepatent der Klägerin 1 in der Türkei kein Patentschutz mehr. Damit ist das Memorandum betreffend Federkern-Montagemaschinen, da A&B Turkey Inc. mit Sicherheit wusste bzw. wissen musste, dass der Vorwurf der Verletzung unbegründet ist, wettbewerbswidrig.