Hingegen sind die im Memorandum bei einer Patentverletzung angedrohten Sanktionen als Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz zu betrachten. Auch die Klägerinnen behaupten nicht, dass die erwähnten Sanktionen nach türkischem Recht verhängt werden können, so etwa die Aussprechung von Freiheitsstrafen, die Veröffentlichung in den Medien und die Verhängung der gleichen Sanktionen, auch dann, wenn jemand wissentlich oder unwissentlich Produkte verwendet, die auf patentverletzenden Maschinen hergestellt worden sind. Wettbewerbswidrig erscheint des Weitern insbesondere auch die unmissverständliche Drohung gegenüber Kunden von A & B Inc. mit einem vollständigen Lieferboykott.