Patentanwalt und Vertreter von A & B Inc. und sandte in dieser Funktion - wie erwähnt - die Patentverwarnung an Sealy (bekl.act. II/14). Das türkische Patent TR 2001/02879 B wurde der Klägerin 2 am 21. Mai 2003 durch das türkische Patentamt erteilt (kläg.act. II/23). Gemäss unbestrittenen Angaben musste die Klägerin gegenüber der PCT-Patentanmeldung in der Türkei auf die Patentansprüche 28-31 verzichten, wobei es jedoch nur um Details gegangen sei, welche für die technische und wirtschaftliche Bedeutung des Patents nicht relevant seien (kläg.act. II/ 24a-e; Duplik Rz. 34).