bb) Gemäss Ausführungen der Klägerinnen war die A&B Turkey Inc. der Auffassung, dass insbesondere die Maschinen der Umit Makine das Patent der C. AG für eine Methode und System, um Taschen-Spiralfedern in Reihen anzuordnen ("Method and System for forming Strings of pocketed Coil Springs"; International Publication Number WO 00/63113, registriert in der Türkei unter der Nummer TR 2001/02879 B; kläg.act. II/ 16) verletzten. Beim kläg.act. II/16 handelt es sich um eine internationale Patentanmeldung PCT WO 00/63113, wobei als Gesuchstellerin für die Patentanmeldung für alle bezeichneten Staaten, ausgenommen die USA, die Klägerin 2 aufgeführt wird.