© Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte angeschriebenen Adressaten konnten auch bestehende oder zukünftige Kunden der Beklagten, welche Taschenfederkern-Maschinen herstellt, sein. Damit konnte sich insbesondere der im Memorandum aufgeführte Hinweis, dass Käufer von kopierten Maschinen mit dem Abbruch jeglicher Geschäftsbeziehung und der Einstellung der Lieferung von Ersatzteilen rechnen müsse, auch auf bestehende oder zukünftige Kunden der Beklagten beziehen.