1-5 des Memorandums angedroht werden, welcher nicht mit einer Originalmaschine hergestellte Produkte, wie z.B. Taschenfedern, verwendet. Nachdem im Memorandum Taschenfedern lediglich "beispielsweise" erwähnt werden, ist der Schluss zu ziehen, dass das Memorandum grundsätzlich nicht nur an Hersteller und Abnehmer von Maschinen zur Produktion von Taschenfedern sondern auch an Abnehmer von anderen Maschinen gerichtet sein kann. Gemäss