"Falls irgendwelche nicht mit einer Originalmaschine hergestellten Produkte, wie z.B. Taschenfedern, wissentlich oder unwissentlich verwendet werden, gelangen die oben stehenden Sanktionen zur Anwendung." (Gesuchtsantwort Rz. 46; kläg.act. II/15). Die Beklagte räumte ein, dass - aufgrund eines Versehens - im letzten Absatz der Passus "wie z.B. Taschenfedern" nicht übersetzt worden sei (Replik Rz. 15; vgl. Gesuchsantwort Rz. 45).