3. Die Beklagte wirft den Klägerinnen eine gezielte Streuung von Gerüchten gegenüber Kunden der Beklagten in Ländern ohne Patentschutz vor, insbesondere an der vom 29. April bis 3. Mai 2005 in Köln durchgeführten europäischen Messe für Maschinen, Materialien und Zubehörteile für die Polstermöbel- und Matratzenfertigung ("Interzum"). So sei insbesondere Tomascz Kaczmarek, Product Manager der Com.40 limited Sp.z.o.o. aus Nowe Skalmierzyce (Polen) am Stand der Klägerin 1 informiert worden, dass die Beklagte wegen Patentverletzung eingeklagt worden sei.