Grundsätze werden bei fehlender Verletzung eines als gültig betrachteten Patents analog angewendet (BGE 108 II 225; sic! 1997, 414; J. Müller, in: Lauterkeitsrecht, SIWR V/1, S. 67; M. Streuli-Youssef, in: SIWR V/1 S. 123). Wie bereits ausgeführt, enthält das Schreiben des Patentanwalts von A&B hinreichend bestimmte Hinweise auf das Klagepatent sowie weitere Patentanmeldungen insbesondere in den USA, so dass Sealy hinreichend über die von A&B beanspruchten Rechte ins Bild gesetzt worden war. Im Schreiben wurde auch nicht der Eindruck erweckt, A&B könnte ein Verfahren gegen Sealy einleiten, insbesondere diese in einen Patentprozess hineinziehen.