und PCT-Anmeldungen in den USA hingewiesen hatte. Ein Verstoss insbesondere gegen Art. 2 und Art. 3 lit. a und b UWG liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss. Diese © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte