Auch wenn das Schreiben vom Patentanwalt im Auftrag von A & B, Inc. an Sealy gesandt wurde, ist dieses der Klägerin 1 zuzurechnen, nachdem diese innerhalb der A&B- Gruppe als einzigen Zweck insbesondere das Halten und Verwalten von Patenten hat (Gesuchsantwort Rz. 6). Die Beklagte legt den Inhalt des erwähnten Schreibens in dem Sinne aus, dass gegenüber Sealy missbräuchliche Patentverletzungsvorwürfe, verbunden mit Drohungen, erhoben worden seien, um Kunden der Beklagten von der Erteilung weiterer Bestellungen abzuhalten, was - im Sinne eines Aktes der Selbstjustiz - zur Gefährdung bzw. Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Beklagten führen könne.