bestehen könnten, eine Klage bei der US-Zollbehörde einzureichen, um den Import von nach Auffassung von A&B patentverletzenden Maschinen zu verhindern. Der Patentanwalt von A&B teilte Sealy weiter mit, dass seines Wissens Sealy bereits Maschinen, welche mit den beanstandeten Maschinen von D. im Wesentlichen identisch sind, importiert und bestellt habe. Als Zweck des Schreibens hielt er fest, Sealy auf diese bestehenden Patente von A&B und auf möglicherweise drohende Verfahren aufmerksam zu machen.