Es wurde darauf hingewiesen, dass A&B beabsichtige, eine dem Schweizer Patent entsprechende Patentanmeldung gestützt auf die bestehende PCT-Anmeldungen in den USA einzureichen. In einem weiteren Absatz des erwähnten Schreibens wurde Sealy darauf aufmerksam gemacht, dass die Anstrengungen von A&B, um Patentverletzungen durch D. zu verhindern, über die Schweiz hinausgehen würden und insbesondere darin © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte