46 ff.). Trotz Ankündigungen im ersten Quartal dieses Jahres halte Sealy bis heute vier Bestellungen von D-Maschinen ohne nähere Begründung zurück (Gesuch Rz. 63; Replik Rz. 22, 59). Die Klägerinnen hielten fest, Sealy, bei welchem Unternehmen es sich um einen der wichtigsten Kunden von A & B handle, sei weder unter Druck gesetzt noch bedroht worden. Dies lasse sich insbesondere nicht mit dem Schreiben des Patentanwalts von A & B vom 25. Januar 2005 (bekl.act. II/14) belegen (Gesuchsantwort Rz. 51 ff.; Duplik Rz. 50).