2. Die Beklagte machte geltend, gut drei Monate vor der vorliegend anhängig gemachten Patentklage sei die Sealy Corporation, USA, von den Anwälten der Klägerin 1 angegangen und mit der Behauptung unter Druck gesetzt worden, die Beklagte würde die Patente der Klägerinnen verletzen, und es sei Sealy angedroht worden, über die U.S. Federal Trade Commission den Import weiterer D-Maschinen zu verhindern. Die Klägerin 1 habe zum Zwecke der Stimmungsmache gegen die Beklagte auf dem Markt die Information, dass ein Patentverletzungsverfahren gegen die Beklagte eingeleitet worden sei, an Sealy weitergeleitet, bevor die Beklagte selber von dieser Tatsache erfahren habe (Gesuch Rz. 46 ff.).