Sie machte ferner geltend, an der vom 29. April bis 3. Mai 2005 stattfindenden europäischen Messe für Maschinen, Materialien und Zubehörteile für die Polstermöbel- und Matratzenfertigung, Köln ("Interzum"), sei insbesondere der Produktmanager der Com.40 limited, Polen, am Stand der Klägerin 1 informiert worden, dass die Beklagte wegen Patentverletzung eingeklagt worden sei. Es sei deshalb den polnischen Unternehmen empfohlen worden, D-Maschinen mehr zu installieren, da diese durch A&B abgestellt werden könnten.