Sie wies insbesondere auf Drohungen gegenüber ihrem Kunden Sealy Corporation, USA, hin, indem Sealy von Anwälten der Klägerin 1 in den USA mit der Behauptung unter Druck gesetzt worden sei, die Beklagte würde Patente der Klägerinnen verletzen. Sie machte ferner geltend, an der vom 29. April bis 3. Mai 2005 stattfindenden europäischen Messe für Maschinen, Materialien und Zubehörteile für die Polstermöbel- und Matratzenfertigung, Köln ("Interzum"), sei insbesondere der Produktmanager der Com.40 limited, Polen, am Stand der Klägerin 1 informiert worden, dass die Beklagte wegen Patentverletzung eingeklagt worden sei.