2. Mit dem vorliegenden Gesuch verlangt die Beklagte insbesondere, den Klägerinnen sei unter Strafandrohung zu verbieten, gegenüber Kunden für Federkern-Maschinen der Beklagten wettbewerbswidrige Aussagen zu machen und insbesondere zu behaupten, aufgrund des eingeleiteten Patentverletzungsprozesses würden D- Maschinen nicht mehr ausgeliefert. Sie wies insbesondere auf Drohungen gegenüber ihrem Kunden Sealy Corporation, USA, hin, indem Sealy von Anwälten der Klägerin 1 in den USA mit der Behauptung unter Druck gesetzt worden sei, die Beklagte würde Patente der Klägerinnen verletzen.