Die D. AG (Beklagte) mit Sitz in S. wurde 1990 im Handelsregister eingetragen und bezweckt insbesondere die Herstellung von sowie den Handel mit Drahtverarbeitungs- und Textilmaschinen (bekl.act. II/28). Gemäss Angaben der Beklagten war deren Hauptaktionär, B. G., von 1971 - 1990 bei der Klägerin 2 angestellt und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter tätig. Zwischen der Klägerin 2 und der Beklagten bestand seit Mai 1997 ein Zusammenarbeitsvertrag (bekl.act. II/5). Die Zusammenarbeit wurde im Jahre 2001 beendet (bekl.act. II/6).