b) Die Muttergesellschaft der A&B-Gruppe ist die A & B, Incorporated, mit Sitz in den USA (Gesuchsbeilage 2, nachfolgend bekl.act. II/2). Beide Klägerinnen sind (indirekte) Tochtergesellschaften von A & B, Inc. Gemäss unbestrittenen Angaben der Klägerinnen hat die A&B Property Management Company (Klägerin 1) als einzigen Zweck das Halten und Verwalten von Immaterialgüterrechten in der A&B-Gruppe, insbesondere von Patenten und Immobilien. Die C. AG mit Sitz in W. (Klägerin 2) besitzt eine weltweit beherrschende Stellung auf dem Markt für Federkern-Maschinen, welche sie gemäss Angaben der Klägerinnen in über 140 Länder exportiert.